Sie interessieren sich für regionale Geschichte ? |
||||||
|
|
|||||
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns durch Ihre Mitgliedschaft passiv oder aktiv unterstützen würden. |
||||||
Ordentliche Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die in der Satzung des Geschichtsvereins genannten Aufgaben zu fördern bereit sind. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder Erlöschen der juristischen Person, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der Austritt kann mit einer drei-monatigen Frist zum Jahresende schriftlich an den Vorstand erklärt werden. |
Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit für
|
© Bernd Kondermann